Allgemeine Geschäftsbedingungen
Viertens: Beanstandungen, Gewährleistungspflicht
(1) Wir verpflichten uns, die vereinbarten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Für dennoch auftretende Fehler, die eine Sinnentstellung des Textes zur Folge haben, haften wir – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
(2) Beanstandungen sind uns innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Leistung durch die Kundin / den Kunden mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt Obst & Ohlerich auch innerhalb dieser Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
(3) Bei Lektoratsarbeiten und Übersetzungsarbeiten gestattet uns die Kundin / der Kunde, eine Kopie der Vorlage zu verwahren. Anderenfalls entfallen alle Gewährleistungsansprüche, die nur durch einen Vergleich mit der Vorlage zu klären wären.
(4) In Bezug auf die von uns durchgeführten Textbearbeitungen übernehmen wir Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit weder im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Adaptionen an landesspezifische Gegebenheiten, Normen, Vorschriften und dergleichen übernehmen wir nur bei besonderer Vereinbarung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.
(6) Wenn ein Teil der vereinbarten Leistung mangelhaft ist, so berechtigt das nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass auch die übrige Teilleistung für die Kundin / den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist.
(7) Bei Dateien übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sie frei von Computerviren oder anderen Schadenprogrammen sind. Wir setzen ausdrücklich voraus, dass gelieferte Dateien vor der Verwendung durch die Kundin / den Kunden mit einem Virenschutzprogramm geprüft werden.